Kassenmeldepflicht ab 2025:

Wir vom Kassenhaus Landau haben die Lösung

Landau, 06. März 2025 – Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Wir vom Kassenhaus Landau stellen sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen – ob für bestehende Systeme bis 31. Juli 2025 oder neue ab 1. Juli 2025.

Das verlangt die Kassenmeldepflicht
Jedes funktionierende Kassensystem Ihrer Betriebsstätte muss digital beim Finanzamt angemeldet werden – über „Mein ELSTER“ oder ERiC-Software. Drei Ereignisse sind meldepflichtig:
• Inbetriebnahme eines neuen Kassensystems,
• Änderungen an einem bestehenden System,
• Außerbetriebnahme eines Systems.

Unsere Lösung für Sie
„Wir liefern Ihnen TSE-zertifizierte Kassensysteme, die alle Anforderungen abdecken“. Unsere Lösungen sind:
• maßgeschneidert für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen,
• meldefertig mit passenden Schnittstellen,
• zukunftssicher dank einfacher Bedienung und WLAN-Anbindung.

Unser Service im Fokus
Wir übernehmen alles:
• Analyse und Installation für neue Systeme,
• Anpassung bestehender Systeme,
• Unterstützung bei der Stilllegung.
• Leasing über die ALBIS Leasing Gruppe ist auch möglich.

Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden. Wir sind bereit. Lernen wir uns kennen.
Hinweis: Keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zur Meldepflicht kontaktieren Sie Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

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