Kassenmeldepflicht ab 2025:

Wir vom Kassenhaus Landau haben die Lösung

Landau, 06. März 2025 – Ab 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Wir vom Kassenhaus Landau stellen sicher, dass du die Anforderungen erfüllst – ob für bestehende Systeme bis 31. Juli 2025 oder neue ab 1. Juli 2025.

Das verlangt die Kassenmeldepflicht
Du musst jedes funktionierende Kassensystem deiner Betriebsstätte digital beim Finanzamt anmelden – über „Mein ELSTER“ oder ERiC-Software. Drei Ereignisse sind meldepflichtig:
• Inbetriebnahme eines neuen Kassensystems,
• Änderungen an einem bestehenden System,
• Außerbetriebnahme eines Systems.

Unsere Lösung für dich
„Wir liefern dir TSE-zertifizierte Kassensysteme, die alle Anforderungen abdecken“, betonen wir vom Kassenhaus Landau. Unsere Lösungen sind:
• maßgeschneidert für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen,
• meldefertig mit passenden Schnittstellen,
• zukunftssicher dank einfacher Bedienung und WLAN-Anbindung.

Unser Service im Fokus
Wir übernehmen alles:
• Analyse und Installation für neue Systeme,
• Anpassung bestehender Systeme,
• Unterstützung bei der Stilllegung.
„Mit uns hältst du die Fristen ein“, garantieren wir. Leasing über die ALBIS Leasing Gruppe ist auch möglich.

Lass uns gemeinsam die beste Lösung finden. Wir sind bereit. Lernen wir uns kennen.
Hinweis: Keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zur Meldepflicht kontaktiere dein Finanzamt oder einen Steuerberater.

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